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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - L 7 KA 161/09 B RG   

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https://dejure.org/2009,25607
LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - L 7 KA 161/09 B RG (https://dejure.org/2009,25607)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2009 - L 7 KA 161/09 B RG (https://dejure.org/2009,25607)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - L 7 KA 161/09 B RG (https://dejure.org/2009,25607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 178a Abs. 1 S. 2; SGG § 199 Abs. 2 S. 1
    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Zwischenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 2 SO 2400/10

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des

    Für den Zeitraum ab dem 1.5.2010 ist die Klage als Feststellungsklage zulässig gewesen (vgl. zur Statthaftigkeit der kombinierten Leistungs- und Feststellungsklage: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.8.2009 - L 8 SO 78/07 = juris RdNr. 34 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2009 - L 7 KA 161/09 B ER = juris RdNr. 6).
  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Sachvortrag

    Der streitgegenständliche Beschluss nach § 199 Abs. 2 Satz 1 SGG stellt eine mit dieser Rüge nicht angreifbare Zwischenentscheidung gemäß § 178a Abs. 1 Satz 2 SGG dar, weil sie im Beschwerdeverfahren ergangen ist und nur eine vorläufige Regelung zu diesem Verfahren betrifft (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - L 7 KA 161/09 B ER -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 02.09.2014 - VerfGH 138 A/14

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung zugunsten des Antragstellers

    Der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Beschluss des Landessozialgerichts nach § 199 Abs. 2 Satz 1 SGG stellt eine mit dieser Rüge nicht angreifbare Zwischenentscheidung gemäß § 178a Abs. 1 Satz 2 SGG dar, weil sie im Beschwerdeverfahren ergangen ist und nur eine vorläufige Regelung zu diesem Verfahren betrifft (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - L 7 KA 161/09 B ER -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2022 - L 7 SF 122/22

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine nicht angreifbare

    Sie trifft nur eine vorläufige Regelung im Zwischenverfahren (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2009 - L 7 KA 161/09 B ER, juris; Haack in: Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 2. Auflage 2021, § 178a, Rn. 26).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2014 - L 15 AS 40/14
    Ungeachtet der Frage, ob es sich bei dem Verfahren nach § 199 Abs. 2 S. 1 SGG um ein im kostenrechtlichen Sinne selbständiges Verfahren handelt, in dem eine besondere Kostenregelung zu treffen ist (h.M., vgl. etwa Leitherer in Meyer-Ladewig / Keller / Leitherer, 10. Aufl. 2012, Rdnr. 7c; dagegen LSG Berlin-Brandenburg, 25. Senat, Beschluss vom 31.07.2009, Az. L 25 AS 1216/09), handelt es sich gleichwohl um eine der Endentscheidung im zugrundliegenden Rechtsmittelverfahren vorausgehende Zwischenentscheidung im Sinne von § 178a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG, weil sich ihre Wirkung von vornherein auf den Zeitraum bis zur Entscheidung oder sonstigen Erledigung des Rechtsmittels beschränkt (LSG Berlin-Brandenburg, 7. Senat, Beschluss vom 18.12.2009, Az. L 7 KA 161/09 B ER; Leitherer in Meyer-Ladewig / Keller / Leitherer, SGG. 10. Aufl. 2012, § 178a Rdnr. 3c und § 199 Rdnr. 7 zur Unanwendbarkeit des § 178a SGG auf die einstweilige Aussetzung der Zwangsvollstreckung nach § 709 ZPO und zur Gleichartigkeit der Regelung in § 199 Abs. 2 S. 1 SGG).
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